Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen ersten Einblick in die Unterschiede der einzelnen Versicherungen. Dies kann und soll natürlich keine persönliche Beratung ersetzen, Ihnen aber dabei helfen sich zu orientieren.
Unsere Berater von medico-aegidi® arbeiten dann mit Ihnen ihr individuelles Versicherungskonzept mit bestem Preis-Leistungsverhältnis aus. Garantiert.
Mit der 14. Ärztegesetz-Novelle im August 2010 wurde die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung für in Österreich freiberuflich tätige ÄrztInnen (niedergelassene ÄrztInnen, wie auch WohnsitzärztInnen) sowie Gruppenpraxen eingeführt.
Trotzdem lohnt es sich auf jeden Fall auch für andere ärztliche Tätigkeiten (Ausbildung, angestellter Facharzt etc., pp.) eine freiwillige Haftpflichtversicherung abzuschließen.
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Aufgrund der steigenden Wahrscheinlichkeit rechtlicher Auseinandersetzungen ist die Absicherung durch eine spezielle Rechtsschutzversicherung für die ärztliche Tätigkeit und den Privatbereich unbedingt anzuraten:
Die Patienten sind kritischer geworden und das Anspruchsniveau gestiegen. So führen Meinungsverschiedenheiten heutzutage schnell zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.
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Darüber hinaus haben die meisten Versicherungen spezielle Ärzte-Schutz-Pakete entwickelt, welche sich die besonderen Folgen von Invalidität in der Gliedertaxe unter Berücksichtigung des ärztlichen Berufes bestens berücksichtigen.
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Speziell auf die Bedürfnisse der niedergelassenen ÄrztInnen zugeschnitten, können die unterschiedlichen Risikoarten in einem persönlich abgestimmten Gesamtpaket zusammengefasst werden.
Als optionale Zusatzdeckung ist die Technikkasko-Versicherung abschließbar die, ähnlich einer Kaskoversicherung für das KFZ, auch Eigenschäden des versicherten Inventars durch die ÄrztInnen oder Ordinationspersonal, ebenfalls zum Neuwert deckt.
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Krankheit, Unfall und Tod gehören zum Leben. Gegen die meisten Risiken sind Sie heute bereits versichert. Und Ihre Arbeitskraft? Rund 46 % aller Berufstätigen sind infolge einer Krankheit oder eines Unfalls von Berufsunfähigkeit betroffen. In den meisten Fällen reicht die staatliche Versorgung nicht aus, um den Lebensstandard der Betroffenen aufrecht zu erhalten.
Durchschnittlich müssen Betroffene mit weniger als 750 Euro monatlich auskommen. Ist die BU Folge eines Freizeitunfalls, gibt es überhaupt nur noch die Leistung aus der gesetzlichen Pensionsversicherung.
Übrigens: Je früher Sie einsteigen, desto niedriger sind die Beiträge. Und das bei vollen Leistungen.
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