Medizinrecht Teil V: Verhalten im Vorwurf des Haftungsfalles? Nur nichts übereilen!

Nicht immer reagiert der vermeintliche Schädiger im Haftungsfall rational. Zu groß sind Schock und Ängste vor juristischen Konsequenzen und Schädigung des Ansehens.

Schlecht beraten ist in einem solchen Fall derjenige, der durch übereilte Angebote mit Abschlagzahlungen an die Gegenseite versucht die Causa außergerichtlich zu klären. Wer hiermit meint, dass die Ansprüche des Geschädigten, selbst mit einem schriftlichen Verzicht auf weitere Forderungen, den Schaden unkompliziert und ohne weitere öffentliche Außenwirkung selbst gelöst zu haben, irrt: Diese Vereinbarung schützt, juristisch gesehen, keineswegs davor.

Im Gegenteil: Eine derartige Zahlung ist ein Schuldanerkenntnis der gegnerischen Ansprüche/Vorwürfe und kann u.U. eine Leistungsfreiheit des Versicherers für weitere Forderungen bedeuten.
D.H. die Deckung des Versicherers ist bei weiteren Entwicklungen unwahrscheinlich.

Daher ist es stattdessen ratsam, den Schaden so schnell wie möglich an den Versicherer zu melden und ohne eigenmächtige Kurschlussreaktion zu handeln.

Auch der Versicherer ist an einer außergerichtlichen Einigung des Schadens interessiert und wird eine solche Lösung nach Erstellung eines Gutachtens anstreben. Weiterhin ist auch die Abwehrfunktion der Ärztehaftpflichtversicherung zu beachten: Wird der Schadenfall im Versicherungsgutachten nicht als solcher bestätigt, wird dieser abgewehrt.
Hierbei werden dann auch die Abwehrkosten vom Versicherer übernommen.

Somit gilt: Lassen Sie sich nicht durch die Androhung oder Vorstellung von Folgen zu übereilten Handlungen hinreißen. Informieren Sie schnellstmöglich Ihre Versicherung über Ihren Makler, der alles Weitere in die Wege leitet.
Der Versicherer wird dann mit Ihnen und seinen Experten und den Juristen den möglichen Haftungsfall im Gleichschritt lösen. Die Erfolgsaussichten, einen Rechtsstreit unkompliziert zu lösen, sind somit ungleich größer.

Auch wenn wir es immer wieder – und dabei nicht müde werden – zu betonen: Wichtigster Punkt im Schadenersatzprozess ist die Patientenaufklärung über die behandelte Krankheit, deren mögliche Risiken, und der Nachweis der Dokumentation.

Das dokumentierte Aufklärungsgespräch bleibt der wichtigste Beweis für die „lege artis Behandlungsleistung“ des Arztes.

Falls Sie im Schadenfall eine solche Unterstützung benötigen, helfen ihnen unsere Experten und die Schadenreferenten der Versicherungen gerne weiter.

Wir helfen da weiter, wo andere gerne aufhören: www.medico-aegidi.com.

2016-06-28T07:19:51+00:00 28 Juni , 2016|