Praxisgründer
Bei der Planung und Gründung einer eigenen Ordination gibt es vieles zu bedenken. Wir helfen Ihnen mit unserer Expertise von den notwendigen Versicherungen hier im Folgenden die Wichtigsten:
Mit der 14. Ärztegesetz-Novelle im August 2010 wurde die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung für in Österreich freiberuflich tätige ÄrztInnen (niedergelassene ÄrztInnen, wie auch WohnsitzärztInnen) sowie Gruppenpraxen eingeführt.
Trotzdem lohnt es sich auf jeden Fall auch für andere ärztliche Tätigkeiten (Ausbildung, angestellter Facharzt etc., pp.) eine freiwillige Haftpflichtversicherung abzuschließen.
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Aufgrund der steigenden Wahrscheinlichkeit rechtlicher Auseinandersetzungen ist die Absicherung durch eine spezielle Rechtsschutzversicherung für die ärztliche Tätigkeit und den Privatbereich unbedingt anzuraten:
Die Patienten sind kritischer geworden und das Anspruchsniveau gestiegen. So führen Meinungsverschiedenheiten heutzutage schnell zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.
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Krankheit, Unfall und Tod gehören zum Leben. Gegen die meisten Risiken sind Sie heute bereits versichert. Und Ihre Arbeitskraft? Rund 46 % aller Berufstätigen sind infolge einer Krankheit oder eines Unfalls von Berufsunfähigkeit betroffen. In den meisten Fällen reicht die staatliche Versorgung nicht aus, um den Lebensstandard der Betroffenen aufrecht zu erhalten.
Durchschnittlich müssen Betroffene mit weniger als 750 Euro monatlich auskommen. Ist die BU Folge eines Freizeitunfalls, gibt es überhaupt nur noch die Leistung aus der gesetzlichen Pensionsversicherung.
Übrigens: Je früher Sie einsteigen, desto niedriger sind die Beiträge. Und das bei vollen Leistungen.
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Darüber hinaus haben die meisten Versicherungen spezielle Ärzte-Schutz-Pakete entwickelt, welche sich die besonderen Folgen von Invalidität in der Gliedertaxe unter Berücksichtigung des ärztlichen Berufes bestens berücksichtigen.
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