Verhaltensgrundsätze / Code Of Conduct Vers. 2023
Die Tätigkeit der Fa. medico-aegidi® Versicherungsmakler als Betreuer und Vermittler von
Versicherungsverträgen erfolgt immer auf der Grundlage von Recht und Gesetz.
Das Vertrauen unserer Kunden zu gewinnen und zu wahren, sowie absolute Integrität bei all unseren
Tätigkeiten zu gewährleisten, ist die Grundlage unserer Geschäftstätigkeit. Daran arbeiten wir ständig.
Die Fa. medico-aegidi® hat daher im „Code Of Conduct“ Verhaltensgrundsätze entwickelt, die für alle
Mitarbeiter im Umgang mit Kollegen, Kunden und Dritten gleichermaßen verbindlich sind.
Der „Code Of Conduct“ spiegelt somit auch die ethischen Werte unserer Firma wider, auf die sich unsere
Kunden und Geschäftspartner verlassen können.
Für die Ausübung unserer Tätigkeit legen wir freiwillig die folgenden Regeln zugrunde:
1. Die Tätigkeit als Versicherungsvermittler erfolgt auf der Basis von Vertrauen, Integrität, Nachhaltigkeit und
der Bindung an die Grundsätze eines ehrbaren Kaufmanns bzw. Versicherungsmaklers.
2. Kernbestandteil unserer Vermittlungstätigkeit ist grundsätzlich die Beratung des Interessenten, die sich an
seinen Bedürfnissen orientiert und bei uns – als unabhängige Versicherungsmakler verpflichtend – regelmäßig
nach dem im Maklergesetz (MaklerG) vorgeschriebenen „Best-Advice“ und dem „Best Interest“ in der IDD (Art
17 Abs 1 IDD) richtet, und dafür regelmäßig aus der Breite des Marktes, zu erfolgen hat (Art 20 Abs 3 IDD).
Das Interesse des Kunden hat Vorrang vor unserem eigenen Vergütungsinteresse.
3. Wir sind für Versicherungsnehmer (VN) und beteiligte Versicherungsunternehmen (VU) nach §27 Abs. 1 tätig,
überwiegend aber für die Interessen des VN, und übernehmen daher verpflichtend die Rolle des
Bundesgenossen für den Versicherungsnehmer.
4. Konzeptionell vertritt medico-aegidi® den Versicherungsnehmer iSd. Art 18 lit a Z iv IDD.
medico-aegidi® handelt nicht auf Rechnung und/oder im Namen eines Versicherungsunternehmens.
5. Die allgemeinen Compliance-Regeln finden jederzeit Beachtung. Hierzu zählen insbesondere die Einhaltung
der strafrechtlich relevanten Regelungen zu Bestechung und Bestechlichkeit (u.a. §§ 163, 309 StGB), der klare
Umgang mit Geschenken, Einladungen und sonstigen Zuwendungen, sowie Regeln zur Vermeidung von
Kollisionen von privaten und geschäftlichen Interessen.
6. Beim Umgang mit persönlichen und vertraulichen Daten werden die datenschutzrechtlichen und gesetzlich
geregelten wettbewerbsrechtlichen Vorschriften beachtet (u.a. die nationalen und europäischen Gesetze
bezüglich des Datenschutzes und gegen unlauteren Wettbewerb, IDD, etc.).
7. Die ordnungsgemäße Dokumentation einer gesetzlich vorgeschriebenen Beratung mit Risikoanalyse und
Deckungskonzept erfolgt, jedenfalls nach Erteilung der entsprechenden rechtlichen Beauftragung, immer mit
angemessener Sorgfalt nach §28 MaklerG.
8. Zu den Grundlagen der Versicherungsvermittlertätigkeit gehören die Beratung und Betreuung des
2
Versicherungsnehmers auch nach Vertragsschluss während der Dauer des Versicherungsverhältnisses,
insbesondere im Schaden- und Leistungsfall.Versicherungsnehmers auch nach Vertragsschluss während der Dauer des Versicherungsverhältnisses,
insbesondere im Schaden- und Leistungsfall.
9. Bei einer Abwerbung, Umdeckung oder Konvertierung anderer Art eines Versicherungsvertrages, wird stets
das Interesse des VN beachtet. Der Interessent wird gem. MaklerGesetz auch zu bereits bestehenden
Versicherungsverträgen befragt. Insbesondere im Lebens- und Krankenversicherungsbereich kann eine
Umdeckung von Versicherungsverträgen oft mit erheblichen Nachteilen für den VN verbunden sein.
Der Interessent ist in jedem Fall über einen eventuell in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteil
ausdrücklich aufzuklären. Dies ist jedenfalls Bestandteil der Dokumentation.
10. Die verpflichtende Weiterbildung (u.a. Art 10 IDD) ist Grundlage der geschäftlichen Tätigkeit als
Versicherungsvermittler. Weiterbildungsnachweise werden in geeigneter Weise nachgewiesen.
11. Bei Vergütungsregelungen mit Versicherungsunternehmen, insbesondere über Sondervergütungen, wird
beachtet, dass die Unabhängigkeit der Tätigkeit als Versicherungsvermittler, speziell als Versicherungsmakler,
keine Beeinträchtigung erfahren darf.
12. Weiterhin werden Finanz-/Versicherungs-Produkten in Kenntnisnahme und, soweit möglich, unter
Vermeidung von finanziellen Risiken, die sich aus Klimawandel, Naturkatastrophen, Umweltzerstörung und
sozialen Problemen ergeben, vermittelt. (Sustainable Finance)
Ziel dabei soll die Neuorientierung der Kapitalflüsse in Richtung nachhaltige Investitionen sein, um ein
nachhaltiges und integratives Wachstum zu erreichen:
13. Das bewährte Beschwerdesystem über Versicherungsvermittler beim
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Abt I/7 Stubenring 1, 1010 Wien,
bietet den VN ein unabhängiges, unbürokratische System zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten, Der
VN wird vom Versicherungsvermittler auf das bestehende Beschwerdesystem in geeigneter Form hingewiesen.
Alternativ kann er sich aber auch direkt für die außergerichtliche Streitbeilegung an die
Rechts- und Schlichtungsstelle des Fachverbandes Versicherungsmakler und Berater in
Versicherungsangelegenheiten, Stubenring 16 / Top 7, 1010 Wien wenden.
Für die verpflichtende und dauernde Anwendung aller vorgenannter Verhaltensnormen,
Wien, am 01. Juni 2019
i.d.F.v. vom 18. Jänner 2023
Dipl. WiPäd Oliver A. Lontzen LL.M.
Zertifiziertes Mitglied der proEthik AUSTRIA
Code of Conduct 2023 (Pdf Version)